Leitlinien des Deutschen Städtetages zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens (76 KB, 13.09.2011)
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 385. Sitzung am 13. September 2011 in Konstanz eingehend mit der Thematik "Entwicklung des Kleingartenwesens" beschäftigt und dazu folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages betont angesichts des Klimawandels die Bedeutung der Kleingärten für einen sozialen und ökologischen Städtebau unter dem Leitbild der kompakten Stadt mit Nutzungsmischung und nimmt die dazu von der Hauptgeschäftsstelle vorgelegten Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens zustimmend zur Kenntnis.
2. Das Präsidium empfiehlt den Mitgliedsstädten, die Leitlinien als Arbeitsgrundlage zu diesem Themenfeld zu nutzen.
3. Das Präsidium empfiehlt dem Bund Deutscher Gartenfreunde (BDG) die Übernahme der Leitlinien für seine Verbandstätigkeit.
4. Das Präsidium beauftragt den Arbeitskreis Kleingartenwesen des Deutschen Städtetages, die Anwendung der Leitlinien fortlaufend zu analysieren und die Leitlinien bei Bedarf fortzuschreiben.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Bestrebungen, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, zumeist mit Forderungen nach Lockerungen der Regelungen. Seit 2007 beschäftigt sich deshalb der Arbeitskreis Kleingartenwesen in der Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag (GALK) mit dieser Problematik. Auf Grundlage seines Fachberichtes „Das Kleingartenwesen als Teil der Stadtentwicklung – Untersuchung über den Strukturwandel, Grundsätze und Tendenzen" sowie weitergehender Untersuchungen zu Einzelthemen und Erfahrungen in den Mitgliedsstädten wurden Leitlinien zur Entwicklung des Kleingartenwesens in den Kommunen erarbeitet. In die Überlegungen konnten auch die Ergebnisse der bundesweiten Studie zur „Städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008 sowie die 2009 veröffentlichte Studie „Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein- Westfalen" des dortigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einfließen. Darüber hinaus wurde der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) von Beginn an in die Erarbeitung einbezogen und Zwischenergebnisse in dessen Gremien zur Diskussion gestellt. Zum Entwurf nahm der Verband Stellung, aus der Vorschläge in die Endfassung übernommen werden konnten. Auch dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden die Leitlinien vorgestellt. In einer Stellungnahme bekundete das Ministerium Unterstützung.
Folgende grundsätzlichen Zielstellungen sind Bestandteil der Leitlinien:
Die sozialen, ökologischen, stadtgestalterischen aber auch ökonomischen Funktionen und Wirkungen der Kleingärten für eine Stadt sind unbestritten. Für die Kommunen kann deshalb angesichts sich teilweise auch verschlechternder Rahmenbedingungen nur das Ziel sein, sie zu erhalten und zu entwickeln. Der Arbeitskreis formuliert dies wie folgt:
„Kleingärten sind auch unter Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse in unseren Städten und der sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens."
Schwerpunktmäßig ergeben sich, auch mit Blick auf die Zielstellungen des Bundeskleingartengesetzes, sechs wesentliche Handlungsfelder:
- Kleingartenentwicklung – Kleingärten sind bedarfsgerecht zu erhalten und qualitativ aufzuwerten;
- Kleingärtnerische Nutzung – Die kleingärtnerische Nutzung als wichtigste Grundlage sichern;
- Soziale Aufgaben – Die sozialen Funktionen als Stärke des Kleingartenwesens weiter ausbauen;
- Ökologische Aufgaben – Die ökologischen Chancen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel nutzen;
- Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit – Imagepflege durch breit angelegte Öffnung und Lobbyarbeit forcieren;
- Organisation und Finanzierung – Für eine ausreichende Finanzierung und Förderung des Kleingartenwesens sorgen.
Diese Handlungsfelder wirken in der Praxis komplex und untereinander in vielfältigen Bezügen. Notwendige städtebauliche Umbauprozesse aufgrund des demografischen, ökologischen und ökonomischen Wandels bewirken zugleich soziale Veränderungsprozesse und Verwerfungen. Eine der Wurzeln und Stärken des Kleingartenwesens liegt gerade darin, in diesen sozialen Umbruchprozessen sozial stabilisieren zu wirken.
Fazit: Kleingärten sind für eine „Lebenswerte Stadt von Morgen" zu erhalten und können in vielfältiger Form Beiträge zur biologischen Vielfalt einer Stadt und für ein attraktiv gestaltetes Wohnumfeld leisten. Um dies zu erreichen, ist eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger auf ökologischen, sozialen und ökonomischen Gebieten notwendig. Das Bundeskleingartengesetz muss nicht reformiert werden, um den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, sondern sollte in seinen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und durch lokale Aktivitäten gestützt und ergänzt werden.
Dies ist im Sinne der Lokalen Agenda nachhaltig: sozial, ökologisch und ökonomisch!
Leitlinien des Deutschen Städtetages zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens (76 KB, 13.09.2011)