In der Gartenfreund-Ausgabe Juni 2021 haben wir Sie bereits über die Leistungsverbesserungen der FED-Versicherung informiert, die ab dem 01.01.2022 gültig werden.
An dieser Stelle möchten wir Sie kurz über diese Leistungsverbesserungen informieren.
Die in den vergangenen Jahren gestiegenen Preise haben es erforderlich gemacht, die bereits seit 20 Jahren in der Grundversicherung bestehende Gebäudeversicherungssumme zu überprüfen. Damit zumindest für Lauben in einfacher Ausführung ein realistischer und zeitgemäßer Versicherungsschutz angeboten werden kann, wurde die Gebäudeversicherungssumme um 5.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro erhöht. Statt einer Erhöhung von 10,00 Euro wird der Jahresbeitrag lediglich um 5,00 Euro hierfür erhöht. Gleichzeitig wird die Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruchdiebstahl von 650,00 Euro auf 750,00 Euro erhöht. Weiterhin wird der Stundensatz für in Eigenleistung durchgeführte schadenbedingt erforderliche Reparaturarbeiten von 10,00 Euro auf 15,00 Euro je Stunde angehoben.
Leistungsverbesserungen zusammengefasst:
- Erhöhung der Grundversicherung von 5.000,00 auf 10.000,00 Euro
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigung nach Einbruchdiebstahl von 650,00 auf 750,00 Euro
- Erhöhung des Stundensatzes für schadenbedingte Reparaturarbeiten in Eigenleistung von 10,00 Euro auf 15,00 Euro/Stunde
Die Neuerungen treten zum 01.01.2022 für alle Versicherten automatisch in Kraft. Selbstverständlich behalten alle bisher vereinbarten Höherversicherungen uneingeschränkt ihre Gültigkeit, sodass allen Versicherten per 01.01.2022 im Rahmen der Gebäudeversicherung der Lauben eine um 5.000,00 Euro höhere Versicherungsleistung zur Verfügung steht. Sofern aufgrund der Anpassung eine Veränderung der bisher vereinbarten Höherversicherung gewünscht wird, ist dies wie bisher, über den Vereinsvorstand zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es auch nach der Erhöhung der Grundversicherung für das Gebäude erforderlich sein wird, zu prüfen, ob diese Summe dem Wiederaufbauwert des versicherten Gebäudes (inkl. Fundamenten) zu heutigen gewerblichen Baupreisen entspricht.
Die Grundversicherungssumme in der Inhaltsversicherung bleibt unverändert. Sofern der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen die Grundversicherungssumme übersteigt, ist zur Vermeidung einer Unterversicherung eine ausreichende Höherversicherung abzuschließen.