Kinder sind Bewegung, brauchen Schutz, sind aktive, denkende und handelnde Menschen, dürfen eigene, sichtbare und hörbare Spuren hinterlassen, haben ein Recht auf eigene Erfahrungen, dürfen unberechenbar sein, sind keine kleinen Erwachsenen, sind Kinder, sind unsere Zukunft! Deshalb sollten wir alles tun, ihnen vielfältige Lebensräume zu schaffen, in denen sie sich entwickeln können. Wo besser als in unseren Kleingartenanlagen kann dies stattfinden? Hier sind sie geschützt und können die vielen Lern- und Erlebnisräume nutzen, die eine Kleingartenanlage bietet. Die spielerisch erlangten Erfahrungen in der Natur tragen dazu bei, respektvoll mit Pflanzen und Tieren umzugehen und ein Umweltbewusstsein zu entwickeln, welches gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar ist.
Spielplätze im Verein
Bereits Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber (*15.10.1808 – 10.11.1861) hat sich mit der Gesundheit der Kinder beschäftigt und hat dazu aufgerufen, Spielplätze anzulegen.
Gestern wie heute ist ein Gedanke schnell gefasst und der Spielplatzbau könnte beginnen. Dennoch muss vor der Planung einiges beachtet werden, um ein gefahrloses Spielen zu ermöglichen. Zu berücksichtigen ist auch, dass Spielplätze in der Gemeinschaftsanlage des Vereins zum öffentlichen Raum gehören, d. h. auch Besucher könnten die Flächen nutzen. Wer einen Spielplatz bauen oder sanieren möchte, sollte zu Beginn die Zielgruppe definieren und hierzu die Mitglieder befragen. Auch benachbarte Kindergärten oder Elterninitiativen können bei der Planung wertvolle Erfahren zu Verfügung stellen. Beim Kauf von Spielgeräten ist darauf zu achten, dass die Geräte mit dem Zeichen „GS“ (Geprüfte Sicherheit) versehen sind. Die sicherheitstechnischen Voraussetzungen für Spielplatzgeräte sind in der DIN EN 1176 und für Spielplatzböden in der DIN EN 1177 geregelt.
Wenn die Finanzmittel begrenzt sind, besser mehrstufig planen und bauen, statt gleich in die Vollen zu gehen!
Bei den Spielgeräten darf nicht gespart werden, besser ist es einzelne Bereiche hochwertig ausstatten und Flächen freilassen als minderwertiges Spielgerät und Material zu verbauen. Wenn das Geld nicht reicht, sprechen Sie den für Sie zuständigen Stadtbezirksrat an. Nutzen Sie auch die Möglichkeit Fördermittel bei den verschiedenen Stiftungen zu beantragen, w. z. B. die Bingo Umweltstiftung, die Postcode Lotterie oder die Aktion Mensch.
Giftige Pflanzenarten, wie z.B. die Eibe, gehören nicht am Rand eines Spielplatzes
Auf giftige Pflanzen im Randbereich ist zu verzichten.
Der Spielplatzbereich sollte hinsichtlich der Beaufsichtigung gut einsehbar sein, dabei müssen die Wege für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. In den Randbereichen sind auf giftige Pflanzenarten zu verzichten. Hierzu gehören der Goldregen (Laburnum anagyroides), Eibe (Taxus baccata), Scheinzypressen (Chamaecyparis), Stechpalme (Ilex aquifolium), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Lebensbaum (Thuja speck.), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) und Seidelbast (Daphne mezereum). Im Zweifelsfall fragen Sie die Fachberater/innen des Vereins, des Bezirksverbandes oder des Landesverbandes.
Regelmäßige Überprüfungen sowie Beseitigung der Beschädigungen müssen auch dokumentiert werden. (Foto: Stadt BS, FB Stadtgrün)
Wartungsarbeiten und Inspektionen an den Geräten müssen regelmäßig dokumentiert werden.
Erfüllen die errichteten Spielplätze die genannten Anforderungen, muss auch gewährleistet sein, dass dies so bleibt. Das heißt, bei bestimmungsgemäßer Nutzung muss man darauf vertrauen können, dass durch Materialmüdigkeit, Verschleiß oder Zerstörung keine schweren Verletzungen auftreten können. Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen, können rechtliche Konsequenzen folgen, denn wer eine Gefahrenstelle errichtet, der hat die Pflicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Aus diesem Grund müssen Inspektionen sowie Wartungsarbeiten nach den Anleitungen der Hersteller durchgeführt werden. Wöchentlich, bei Bedarf auch täglich sind Sicht- und Funktionskontrollen durchzuführen. Die jährlichen Überprüfungen sollten vor Beginn der „Saison“ stattfinden, hier sind die Geräte auf Verschleiß, Verrottung und Beschädigung zu kontrollieren. Wichtig ist, dass alle Überprüfungen und Wartungsarbeiten mit Datum und Namenszeichen fortlaufend protokolliert werden. Die Aufgaben, die für die Errichtung eines Spielplatzes, dessen Instandhaltung und Pflege entstehen, sind umfangreich und mit einem erheblichen Maß an Verantwortung verbunden, denn die kleinen Besucher müssen darauf vertrauen, gefahrlos toben und spielen zu können. Daher sollte man sich bereits bei der Planung über die finanziellen und zeitlichen Anforderungen im Klaren sein.