Vereinsfeste sind ein wichtiger Baustein im Vereinsleben, denn Sie stärken die Vereinsgemeinschaft. Durch Einladungen der unmittelbaren Nachbarschaft können zudem neue Mitglieder gewonnen und gleichzeitig Öffentlichkeitsarbeit für den Verein geleistet werden. Darüber hinaus kann auch die Vereinskasse profitieren.
Dennoch sind auch die Kosten zu berücksichtigen, hierzu gehörten bisher auch die GEMA-Gebühren. Diese müssen immer dann gezahlt werden, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Einnahmen werden dann an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht.
Das Land Niedersachsen übernimmt ab November dieses Jahres die Musikgebühren für Feste u. a. auch für gemeinnützige Vereine!
Unter welchen Voraussetzungen kann das Land die Gema übernehmen?
- bei eintrittsfreien Veranstaltungen
- bei einer maximalen Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern
- die Veranstaltung muss vorher online angemeldet werden
- die Livemusik müssen im Nachhinein die gespielten Lieder angegeben werden
Um sich die Kosten erstatten zu lassen, müssen Vereine oder Organisationen die Veranstaltungen weiterhin bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden. Die Verwertungsgesellschaft stellt hierfür ein spezielles Onlineportal zur Verfügung. Nur so kann das Land Niedersachsen die GEMA-Lizenzkosten übernehmen. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 1. November 2024.
Link zum Onlineportal der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen