Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V.
Verfasst am 24.04.2020 um 12:00 Uhr

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Einen Kleingarten pachten - das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:


  • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Kann ich mich in einen Verein integrieren?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?


Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.


Was bedeutet "Kleingarten"?

Es gibt übrigens erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.


Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.


Wie läuft eine Gartenvergabe ab?

Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für Sie richtigen Kleingarten zu bekommen:


So finden Sie einen Garten: Bei der Suche nach einem Garten ist es sinnvoll sich bei Kleingärtnervereinen in der näheren Umgebung der eigenen Wohnung umzuhören. Das hat den Vorteil das Sie schnell Ihren Garten aufsuchen können ohne den Pkw oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Das spart Geld und schont die Umwelt. Unter der Rubrik "Bezirke & Vereine" finden Sie alle Vereine, die uns angeschlossen sind. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner der jeweiligen Vereine. Es lohnt sich zudem auch in die Gartenbörse zu schauen, wo unsere Vereine die Möglichkeit haben, ihre freien Gartenparzellen einzustellen. Gerne helfen wir Ihnen weiter wenn Sie keinen Kleingärtnerverein in Ihrer Nähe kennen.


Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten.


Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. junge Familien mit Kindern).


Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.


Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine angemessene Entschädigung.


Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.


Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Baulichkeiten und Anpflanzungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an: Vereinsbeitrag, jährlicher Pachtzins, Versicherungsschutz für die Laube, Wassergeld, ggf. Stromkosten.


Ein kleines Beispiel:

  • Pachtzins für eine 400 m²-Parzelle (80,00 € pro Jahr)
  • Mitgliedsbeitrag (50,00 € pro Jahr, unterschiedlich von Verein zu Verein)
  • Strom und Wasser (sofern auf der Parzelle vorhanden)
  • optional: Laubenversicherung (39,00 € pro Jahr, je nach Laubengröße und -ausstattung ist eine Höherversicherung möglich)
  • evtl. eine zweckgebundene Vereinsumlage


Das wären hier im Beispiel 130,00 Euro. Mit der Laubenversicherung, die bei vielen Vereinen verpflichtend ist, sowie den Kosten für Strom und Wasser, sind es gut 200,00 Euro die jährlich anfallen. Dazu kommen einmalige Kosten wie z.B. eine Aufnahmegebühr (unterschiedlich von Verein zu Verein) und eine Abstandszahlung an den vorherigen Pächter.


Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern - und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld verlangt werden. Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit.


Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes "über den Kopf wachsen".