Weißfarbiges Logo und Schriftzug des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. in einem grünen KastenHierzu teilte der BDG zu Hartz IV mit!

Widersprüchliche Medienberichte und unklare Auskünfte der Agenturen für Arbeit haben in den Kleingartenvereinen massive Ängste geschürt. Zusätzliche Verwirrung stiftet die fälschliche Gleichsetzung von Kleingärten mit Datschen oder Wochenendgrundstücken.

Dem tritt Kleist entgegen: „Fakt ist: Ein Kleingarten ist nur gepachtet - und nicht gekauft. Er stellt damit kein verwertbares Vermögen dar.“ Ein Vermögenswert ergibt sich erst bei Beendigung des Pachtvertrags, wenn vom Nachfolger eine Ablöse für Laube und Bepflanzung gezahlt wird. Ob der Vertrag bei Bezug von Arbeitslosengeld II sofort gekündigt und die Laube versilbert werden muss, lässt das derzeitige Hartz IV-Gesetz offen. Der BDG fordert hier eine eindeutige Festlegung zu Gunsten der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. „Andernfalls werden Arbeitslosengeld II-Bezieher schlechter gestellt als heutige Sozialhilfeempfänger. Das kann und darf nicht sein.“ Nach heutiger Sozialhilfe-Praxis wird der Kleingarten nicht als Vermögen angerechnet, der Sozialhilfeempfänger darf seinen Garten behalten. Bis zu einer endgültigen Klärung rät der BDG allen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, Aufforderungen zur Kündigung nicht nachzukommen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.